Flaggen
Flaggen sind meist quadratische Stofftücher, welche mit Hilfe von heraldischen Farben unter anderem Figuren bedruckt sind.
Anders wie die Fahnen können sie mithilfe einer Leine am Flaggenmast gehißt und eingeholt werden.
Flaggen nützen als Erkennungszeichen und man bringt den Punkt, an dem diese gezeigt werden,
natürlich mit dem Land in Zusammenhang, das sie bildlich darstellen: den »Union Jack« mit Vereinigtes Königreich,
das »starr-spangled-banner« mit den Vereinigten Staaten usw.
Nationalflaggen als staatliches Hoheitszeichen
Die Nationalflagge gilt also als Symbol eines Staates und seiner Einwohner, die jene zu achten unter anderem anzuerkennen haben.
Man benutzt jene als staatliches Symbol weiterhin als Ausdruck staatlicher Souveränität. In vielen Ländern stehen auf die Entehrung der Nationalflagge schwere Strafen.
Mancherorts geht das sogar so weit, daß der Bewohner nur einen Wimpel mit den Nationalfarben darstellen darf oder die Nationalflagge bloß an bestimmten Tagen
(z. B. am Gründungstag des Landes oder am Geburtstag des Staatsoberhauptes) hissen darf.
Eine Variation der Nationalflagge ist die sogenannte »Arme-Leute-Flagge«.
Man findet diese dort, wo die eigentliche Nationalflagge wegen komplizierter Einzelteile (wie Hoheitszeichen) mithilfe einfacheren Mitteln nicht herzustellen ist.
VieleStaaten führen neben der Nationalflagge auch noch andere Flaggen, z.B.Staats-, Handels- und Kriegsflaggen.
Bekanntlich fast immer handelt es sich hierbei um Ableger dieser Nationalflagge oder um eine erweiterte Nationalflagge.
Der Gebrauch solcher Flaggen wird meist durch ein nationales Flaggenrecht geregelt.
Bei den staatlichen Flaggen - Staatsflaggen und,unteranderem,u.a Nationalflaggen spielen die persönlichen Flaggen im internationalen Flaggenrecht eine gewisse Aufgabe,
sofern sie selbst keinesfalls mehr so wichtig sind als in früheren Zeiten.
Zu solcher Gruppe zählen überwiegend die Standarten der Staatsoberhäupter oder anderer Persönlichkeiten,
z. B. die Standarte des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland oder die persönliche Standarte der britischen Königin.
Das internationale Flaggenrecht
Neben dem nationalen gibt es ebenfalls ein internationales Flaggenrecht.
Darin sind die völkerrechtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Führung einer Flagge auseinander setzen, bestimmt.
Danach ist zum Beispiel jedes Boot zur Führung einer Flagge verpflichtet, wenn es die hohe See befährt; es weist hierdurch seine Nationalität aus.
Die Bedingungen, unter denen ein Schiff eine Flagge führen darf, sind durch internationale Vereinbarungen bestimmt.
Dasjenige Völkerrecht besagt, daß sich die Flagge eines Landes stark von der eines anderen Staates differenzieren muß.
Dies geschieht zweckmäßig durch die Farbgebung, möglicherweise aber auch durch diverse Beizeichen
(wie z. B. in den Flaggen der BRD und der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik), verschiedene Proportionen oder verschiedenartige Farbtönungen
(wie beispielsweise in den Flaggen Luxemburgs ebenso wie der Niederlande) erfolgen. Eine Verbindlichkeit, seine Flagge zu zeigen, besteht ausschließlich gegenüber Kriegsschiffen.
Anfänge der Flaggensymbolik
Die Anfänge jener Flagge als einem staatlichen Hoheitszeichen liegen weit zurück. Fahnen tauchten erstmals im alten Ägypten auf, wo diese bei verschiedenen religiösen Zeremonien gebraucht wurden (ebendiese hatten ziemlich unterschiedliche Formen).
Unter den Griechen noch dazu Römern dienten Fahnen als Feldzeichen einzelner taktischer Abteilungen. Gaius Marius, ein römischer Oberkommandierender, führte dann für das römische Heer den metallenen Adler als gemeinsames Feldzeichen (signum legionis) ein.
Auch zur Aufstellung der Kohorten gab es unterschiedliche Zeichen, sogenannte signa und vexilla.
Die signa waren Standarten mit Metallbildern, das vexillum (aus diesem Wort wurde zu einem späteren Zeitpunkt der Begriff »Vexillologie( Fahnenkunde)« abgeleitet, der Begriff für die sich über Flaggen befassenden Wissenschaft) diente als Standarte für die Reitertruppe.
Im Regelfall verband man auch das signum mit dem vexillum, einem quadratischen Stück Gewebe.
Dieser Gebrauch eines farbigen Tuches an einem Stock, also einer Flagge, war darüber hinaus in China weithin bekannt, wie der Grabbstein eines Kaisers aus der Han-Dynastie zu Anfang unserer Zeitrechnung beweist.
Von der Fahne zur Nationalflagge
Fahnen waren angrenzend den Bannern erst einmal bloß ein Persönlichkeitssattribut, somit ein Zeichen für den Besitzer. Allerdings schon sehr bald wurde die persönliche Fahne auf seinen Geltungsbereich übertragen.
So war bspw. die Oriflamme erst einmal die Kriegsfahne der französischen Abtei St. Denis, danach führten ebendiese die Könige, die nebenher Schirmvögte des Klosters waren.
Dadurch war Oriflamme die Kriegsfahne jener französischen Könige und letzten Endes die Fahne des Königreiches Frankkreich.
Meistens befand sich auf der Fahne ein Wappen oder eine weitere komplizierte Darstellung.
Schon aus jenem Grund war es in keiner Weise denkbar, Fahnen in größerer Zahl herzustellen.
Weil man aber auf den zahlreichen Feldzügen jede Menge Fahnen brauchte, mußte man sie im großen anfertigen:
Statt des komplizierten Wappen oder einer anderen Abbildung nahm man einzig die wichtigsten Farben des Wappenbild oder ein einfaches Abzeichen daraus und produzierte aus ihnen eine farbenfrohe Flagge,
selbstverständlich nicht ohne hierbei die heraldischen Anordnungen außer acht zu lassen. Eine Vielzahl dieser Tage noch gültigen Nationalflaggen gehen auf eine ebendiese Vereinfachung zurück, zum Beispiel die Fahne von Bundesrepublik Deutschland, Königreich Spanien u.a.
Weitere Impulse erhielt das Flaggenwesen mit Hilfe von den Kreuzzügen, schließlich es erwies sich nahezu als unerlässlich, dem Heer ein gemeinsames Merkmal zu geben.
Auf ebendiese Zeitspanne gehen die zahlreichen Kreuzflaggen zurück, z. B. die englische Georgsflagge, die schottische Andreas-flagge des Weiteren auch der dänische Danebrog, welcher anschließend zum Vorbild anderer skandinavischer Nationalflaggen wurde.
Fahnen, die auf Schiffen gezeigt wurden, kamen offenbar in erster Linie im Mittelmeerraum auf, denn dort haben italienische Seefahrer ebendiese zur Markierung ihrer Schiffe benutzt.
Später übernahmen nicht zuletzt die nordeuropäischen Seefahrer den Brauch, unter anderem schon gegen Schluss des dreizehnten. Jahrhunderts gab es festgelegte Regeln für die Flaggenführung auf Schiffen, die der Hanse angehörten.
Den Niederlanden war es demzufolge vorbehalten, zum ersten Mal (im 16. Jahrhundert) die auf dem Land gebrauchte Nationalflagge nicht zuletzt auf dem Ozean als Erkennungszeichen zu präsentieren.
Zukünftig übernahmen weitere Staaten diesen Brauch, und in kleinen Schritten entwickelte sich daraus eine Art ungeschriebenes »Flaggenrecht.
Anders wie die Fahnen können sie mithilfe einer Leine am Flaggenmast gehißt und eingeholt werden.
Flaggen nützen als Erkennungszeichen und man bringt den Punkt, an dem diese gezeigt werden,
natürlich mit dem Land in Zusammenhang, das sie bildlich darstellen: den »Union Jack« mit Vereinigtes Königreich,
das »starr-spangled-banner« mit den Vereinigten Staaten usw.
Nationalflaggen als staatliches Hoheitszeichen
Die Nationalflagge gilt also als Symbol eines Staates und seiner Einwohner, die jene zu achten unter anderem anzuerkennen haben.
Man benutzt jene als staatliches Symbol weiterhin als Ausdruck staatlicher Souveränität. In vielen Ländern stehen auf die Entehrung der Nationalflagge schwere Strafen.
Mancherorts geht das sogar so weit, daß der Bewohner nur einen Wimpel mit den Nationalfarben darstellen darf oder die Nationalflagge bloß an bestimmten Tagen
(z. B. am Gründungstag des Landes oder am Geburtstag des Staatsoberhauptes) hissen darf.
Eine Variation der Nationalflagge ist die sogenannte »Arme-Leute-Flagge«.
Man findet diese dort, wo die eigentliche Nationalflagge wegen komplizierter Einzelteile (wie Hoheitszeichen) mithilfe einfacheren Mitteln nicht herzustellen ist.
VieleStaaten führen neben der Nationalflagge auch noch andere Flaggen, z.B.Staats-, Handels- und Kriegsflaggen.
Bekanntlich fast immer handelt es sich hierbei um Ableger dieser Nationalflagge oder um eine erweiterte Nationalflagge.
Der Gebrauch solcher Flaggen wird meist durch ein nationales Flaggenrecht geregelt.
Bei den staatlichen Flaggen - Staatsflaggen und,unteranderem,u.a Nationalflaggen spielen die persönlichen Flaggen im internationalen Flaggenrecht eine gewisse Aufgabe,
sofern sie selbst keinesfalls mehr so wichtig sind als in früheren Zeiten.
Zu solcher Gruppe zählen überwiegend die Standarten der Staatsoberhäupter oder anderer Persönlichkeiten,
z. B. die Standarte des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland oder die persönliche Standarte der britischen Königin.
Das internationale Flaggenrecht
Neben dem nationalen gibt es ebenfalls ein internationales Flaggenrecht.
Darin sind die völkerrechtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Führung einer Flagge auseinander setzen, bestimmt.
Danach ist zum Beispiel jedes Boot zur Führung einer Flagge verpflichtet, wenn es die hohe See befährt; es weist hierdurch seine Nationalität aus.
Die Bedingungen, unter denen ein Schiff eine Flagge führen darf, sind durch internationale Vereinbarungen bestimmt.
Dasjenige Völkerrecht besagt, daß sich die Flagge eines Landes stark von der eines anderen Staates differenzieren muß.
Dies geschieht zweckmäßig durch die Farbgebung, möglicherweise aber auch durch diverse Beizeichen
(wie z. B. in den Flaggen der BRD und der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik), verschiedene Proportionen oder verschiedenartige Farbtönungen
(wie beispielsweise in den Flaggen Luxemburgs ebenso wie der Niederlande) erfolgen. Eine Verbindlichkeit, seine Flagge zu zeigen, besteht ausschließlich gegenüber Kriegsschiffen.
Anfänge der Flaggensymbolik
Die Anfänge jener Flagge als einem staatlichen Hoheitszeichen liegen weit zurück. Fahnen tauchten erstmals im alten Ägypten auf, wo diese bei verschiedenen religiösen Zeremonien gebraucht wurden (ebendiese hatten ziemlich unterschiedliche Formen).
Unter den Griechen noch dazu Römern dienten Fahnen als Feldzeichen einzelner taktischer Abteilungen. Gaius Marius, ein römischer Oberkommandierender, führte dann für das römische Heer den metallenen Adler als gemeinsames Feldzeichen (signum legionis) ein.
Auch zur Aufstellung der Kohorten gab es unterschiedliche Zeichen, sogenannte signa und vexilla.
Die signa waren Standarten mit Metallbildern, das vexillum (aus diesem Wort wurde zu einem späteren Zeitpunkt der Begriff »Vexillologie( Fahnenkunde)« abgeleitet, der Begriff für die sich über Flaggen befassenden Wissenschaft) diente als Standarte für die Reitertruppe.
Im Regelfall verband man auch das signum mit dem vexillum, einem quadratischen Stück Gewebe.
Dieser Gebrauch eines farbigen Tuches an einem Stock, also einer Flagge, war darüber hinaus in China weithin bekannt, wie der Grabbstein eines Kaisers aus der Han-Dynastie zu Anfang unserer Zeitrechnung beweist.
Von der Fahne zur Nationalflagge
Fahnen waren angrenzend den Bannern erst einmal bloß ein Persönlichkeitssattribut, somit ein Zeichen für den Besitzer. Allerdings schon sehr bald wurde die persönliche Fahne auf seinen Geltungsbereich übertragen.
So war bspw. die Oriflamme erst einmal die Kriegsfahne der französischen Abtei St. Denis, danach führten ebendiese die Könige, die nebenher Schirmvögte des Klosters waren.
Dadurch war Oriflamme die Kriegsfahne jener französischen Könige und letzten Endes die Fahne des Königreiches Frankkreich.
Meistens befand sich auf der Fahne ein Wappen oder eine weitere komplizierte Darstellung.
Schon aus jenem Grund war es in keiner Weise denkbar, Fahnen in größerer Zahl herzustellen.
Weil man aber auf den zahlreichen Feldzügen jede Menge Fahnen brauchte, mußte man sie im großen anfertigen:
Statt des komplizierten Wappen oder einer anderen Abbildung nahm man einzig die wichtigsten Farben des Wappenbild oder ein einfaches Abzeichen daraus und produzierte aus ihnen eine farbenfrohe Flagge,
selbstverständlich nicht ohne hierbei die heraldischen Anordnungen außer acht zu lassen. Eine Vielzahl dieser Tage noch gültigen Nationalflaggen gehen auf eine ebendiese Vereinfachung zurück, zum Beispiel die Fahne von Bundesrepublik Deutschland, Königreich Spanien u.a.
Weitere Impulse erhielt das Flaggenwesen mit Hilfe von den Kreuzzügen, schließlich es erwies sich nahezu als unerlässlich, dem Heer ein gemeinsames Merkmal zu geben.
Auf ebendiese Zeitspanne gehen die zahlreichen Kreuzflaggen zurück, z. B. die englische Georgsflagge, die schottische Andreas-flagge des Weiteren auch der dänische Danebrog, welcher anschließend zum Vorbild anderer skandinavischer Nationalflaggen wurde.
Fahnen, die auf Schiffen gezeigt wurden, kamen offenbar in erster Linie im Mittelmeerraum auf, denn dort haben italienische Seefahrer ebendiese zur Markierung ihrer Schiffe benutzt.
Später übernahmen nicht zuletzt die nordeuropäischen Seefahrer den Brauch, unter anderem schon gegen Schluss des dreizehnten. Jahrhunderts gab es festgelegte Regeln für die Flaggenführung auf Schiffen, die der Hanse angehörten.
Den Niederlanden war es demzufolge vorbehalten, zum ersten Mal (im 16. Jahrhundert) die auf dem Land gebrauchte Nationalflagge nicht zuletzt auf dem Ozean als Erkennungszeichen zu präsentieren.
Zukünftig übernahmen weitere Staaten diesen Brauch, und in kleinen Schritten entwickelte sich daraus eine Art ungeschriebenes »Flaggenrecht.






